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News / Aktuell
Vorsorgeauftrag für Ihre finanziellen und rechtlichen Zuständigkeiten
Situation: Nach einem Unfall oder wegen einer schweren Krankheit kann man seine Wünsche nicht mehr äussern. Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) löst die zu übernehmenden Aufgaben. Ihre Vorsorge: Noch bei Urteils- und Handlungsfähigkeit die Situation mit einem Vorsorgeauftrag regeln. Die eingesetzte Person verwaltet Ihr Vermögen und vertritt Sie im Rechtsverkehr. Errichtung: Eigenhändig verfasst, datiert und unterzeichnet der bevollmächtigten Person, einer Behörde oder dem Notar übergeben. Ohne Vorsorgeauftrag: Gesetzliche Vertretung durch den Ehegatten bloss auf das üblicherweise Erforderliche (ohne Liegenschaft). Mit Vorsorgeauftrag: Persönliche Fürsorge für Betreuung und Pflege, Vermögensverwaltung, Abschluss von Verträgen.
Patientenverfügung für Ihre medizinische Behandlung
Situation: Nach einem Unfall oder wegen einer schweren Krankheit kann man seine Wünsche nicht mehr äussern. Möchten Sie alle lebensverlängernden Massnahmen ausschöpfen? Bin ich bereit meine Organe zu spenden?
Ihre Verfügung: Bei Urteilsfähigkeit schriftlich abgefasst, datiert und eigenhändig unterzeichnet. Original an einem sicheren Ort aufbewahren und Hausarzt informieren oder Notiz der Aufbewahrung auf sich tragen.
Mit Patientenverfügung: Entlastung der Angehörigen vor schwerwiegenden Entscheidungen und Rechtsverbindlichkeit gegenüber Ärzte.